Eine erwachsene Person und ein Kind wärmen ihre Füße an einer Heizung

Mainz­er Fern­wärme: FAQHäufige Fragen, passende Ant­worten

Bei so einem umfangreichen und spannenden Thema wie Fernwärme gehören Rückfragen zur Tagesordnung. Deshalb möchten wir Ihnen hier in unserem FAQ-Bereich alle relevanten Antworten liefern.

 

Sollte Ihre Frage im Folgenden nicht beantwortet werden, hilft Ihnen unser Kundenservice natürlich gerne weiter.

FAQ zur aktuellen Situation rund um die Energieversorgung

  • Ist die Fernwärme vom Gaspreisdeckel betroffen?

    Auch die Fernwärme war bis 31.12.2023 vom Gaspreisdeckel (EWPBG-Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz) umfasst. Dieser galt für 80% Ihrer Jahresverbrauchprognose. D.h. für diesen Anteil war das Brutto-Arbeitsentgelt auf 9,5 Ct/kWh begrenzt. Für den darüber liegenden Verbrauch sind die auf https://www.mainzer-fernwaerme.de/preise veröffentlichten Preise maßgeblich.

  • Gilt der abgesenkte Mehrwertsteuersatz auch für die Fernwärme? 
    Bis zum 31.03.2024 gilt für die Fernwärmeversorgung der reduzierte Mehrwertsteuersatz i.H.v. 7 %. Ab dem 01.04.2024 gilt wieder der ursprüngliche Mehrwertsteuersatz i.H.v. 19%.
  • Wie sicher ist die Versorgung der Fernwärme in Mainz bei einer Gasmangellage?
    Seit dem 23. Juni 2022 gilt die Alarmstufe des Notfallplans. Die Bundesnetzagentur schätzt die Gefahr einer angespannten Gasversorgung in einem normal kalten Winter mittlerweile als gering ein, es verbleiben jedoch Restrisiken bei einer ungewöhnlich kalten Witterung. Weitere Informationen zur aktuellen Lage der Gasversorgung finden Sie unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/start.html.

    Große Teile der Mainzer Fernwärme werden mit Wärme aus der Müllverbrennung und der Klärschlammverbrennung abgedeckt. Ein weiterer Teil wird in den Kraftwerken der KMW gemeinsam mit der Stromerzeugung mittels Erdgas hergestellt. Diese Kraftwerke sind systemrelevant. Sollten diese trotz allem nicht zur Verfügung stehen, verfügen wir über zusätzliche Heizwerke, die auch mit Heizöl betrieben werden können.
    Ein Mangel in der Fernwärmeversorgung ist somit nicht gänzlich auszuschließen. Bestmögliche Vorsorge für den Fall der Fälle ist aber getroffen.

FAQ für Neu­kunden

  • Wann ist der Umstieg auf Fernwärme sinnvoll?
    Ob Neubau, Austausch der alten Heizungsanlage, Renovierung oder Sanierung der Liegenschaft: Der richtige Zeitpunkt, sich für Fernwärme zu entscheiden, ist immer gegeben. Wer heute auf Fernwärme umstellt, sorgt für morgen vor, denn mit Fernwärme lassen sich die strengen – und weiter steigenden – Auflagen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) kostengünstig einhalten. Die Verpflichtung hinsichtlich der 65%-EE-Quote im Neubau bzw. beim Heizungstausch nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung (in Mainz spätestens 30.06.2026) gilt für Sie mit einem Fernwärmeanschluss als erfüllt. Bei einem Heizungsdefekt gelten für Sie nach GEG unter Umständen individuelle Übergangsfristen.
  • Wie erhalte ich einen Fernwärme-Anschluss?
    Sprechen Sie uns einfach über unser Kontaktformular an. Wenn ein Fernwärmeanschluss für Ihr Gebäude infrage kommt, erstellen wir Ihnen gerne ein kostenloses und für Sie unverbindliches Angebot zur Fernwärmeversorgung. Sollte Ihnen das Angebot zusagen und Sie uns einen Auftrag erteilen, können wir in der Regel einen Anschluss innerhalb von ein bis zwei Monaten realisieren.
  • Welche Vorteile habe ich von der Beheizung mit Fernwärme?
    Fernwärme, das heißt komfortable und umweltschonende Wärme frei Haus – jederzeit und so viel Sie brauchen. Ohne Heizölbestellung und störende Gerüche, ohne Auslaufgefahr und Brennerprobleme. Wenn eine Leitung in Ihrer Nähe liegt, können wir Sie problemlos und kurzfristig anschließen. Meist können wir eine vorhandene Zentralheizung ohne Änderung nutzen. Nur Kessel und Brenner werden gegen eine Fernwärme-Übergabestation ausgetauscht. Das schafft Platz, denn die Übergabestation ist nicht größer als ein Warmwasserboiler.
  • Wie lange dauern die Arbeiten zur Erstellung eines Fernwärme-Hausanschlusses?
    Die Gesamtdauer ist abhängig vom Umfang der Arbeiten und kann nicht generell genannt werden. Die Unterbrechung der Beheizung des Gebäudes kann jedoch in der Regel auf wenige Stunden begrenzt werden, so dass auch ein Anschluss während der Heizperiode infrage kommt.
  • Was kostet Fernwärme?
    Fernwärme ist die günstige Alternative zur herkömmlichen Heizung. Weil Sie Kessel, Tank und einen extra Heizungsraum nicht brauchen, sparen Sie erhebliche Investitionen. Streichen können Sie ebenfalls die laufenden Kosten für Schornsteinfeger, Brennereinstellung, Kessel- und Tankreinigung. Um Wartung und Reparatur Ihrer Fernwärme-Übergabestation kümmern wir uns – ohne Zusatzkosten für Sie! Und die Verbrauchskosten bleiben kalkulierbar, weil sich schwankende Öl- und Gas-Preise nur gedämpft auf die Fernwärme auswirken. Alle Details finden Sie auf der Seite Preise.
  • Wie erfahre ich, ob ich im Versorgungsgebiet wohne?  
    Dies können Sie ganz bequem mit unserer Online-Anschlussanfrage herausfinden.

FAQ zum Thema Um­welt

  • Was ist das „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG)?
    Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), umgangssprachlich auch „Heizungsgesetz“, legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. Bei Neubauten im Neubaugebiet mit Bauantrag ab dem 01.01.2024 müssen Heizungen mit einem erneuerbaren Energien Anteil i.H.v. mindestens 65% verwendet werden. Diese Verpflichtung gilt mit einem Fernwärmeanschluss automatisch als erfüllt. Bei allen anderen Gebäuden greift die Verpflichtung hinsichtlich des Anteils an erneuerbaren Energien erst mit Abschluss der kommunalen Wärmeplanung (in Mainz spätestens 30.06.2026).

    Bei einem Heizungsdefekt bestehen unter Umständen individuelle Übergangsfristen. Unabhängig, ob Sie schon von den Verpflichtungen des Gebäudeenergiegesetzes betroffen sind oder nicht, der Zeitpunkt, sich für Fernwärme zu entschieden, ist immer gegeben.

    Für uns als Wärmenetzbetreiber ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG) maßgeblich. Unter anderem ist ab dem 01.01.2030 durch uns ein Anteil von erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination von beidem von mindestens 30% sicherzustellen. Die weiteren Meilensteine sind 80% ab dem 01.01.2040 und 100% ab dem 01.01.2045.
  • Wie wird aus Abwärme umweltfreundliche Fernwärme?
    Die im Kraftwerk bei der Stromerzeugung anfallende Wärme wird mittels intelligenter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zur Erhitzung von Heizwasser genutzt, das über wärmeisolierte Rohre zur Übergabestation in die Kundenimmobilie geleitet wird – dank des Thermoskannenprinzips der Rohrleitung verliert das mit rund 120 Grad eingespeiste Heizwasser kaum an Wärme.
  • Was ist der Primärenergiefaktor?
    Die Umweltfreundlichkeit eines Energieträgers lässt sich durch den nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) ermittelten Primärenergiefaktor beurteilen, der das Verhältnis der eingesetzten Primärenergie zur tatsächlich nutzbaren Endenergie angibt. Je niedriger der Primärenergiefaktor ist, umso effizienter wird die Primärenergie genutzt. Für unsere Fernwärme beträgt der nach DIN 4701-10 zertifizierte Primärenergiefaktor sehr gute 0,24.
  • Was ist das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)?
    Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen vermerkt sind. Weitere Informationen.
  • Wie hoch ist der EE-Anteil bei der Mainzer Fernwärme?

    Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden zur Ermittlung des EE-Anteils in Fernwärmenetzen. Weitere Details dazu haben wir für Sie in der Rubrik Veröffentlichungspflichten zusammengestellt.


    Vermutlich hilft Ihnen jedoch folgende Information weiter: Zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen gilt das Vorliegen eines Transformationsplans nach BEW (Bundesprogramm effiziente Wärmenetze) als "Ersatzmaßnahme" für das jeweilige Netz. 
    Dieser Transformationsplan wurde im Jahr 2023 fertiggestellt. Für den Transformationsplan liegt eine Förderzusage des BAFA vor. Weitere Informationen für Sie haben wir unter Transformationsplan zusammengestellt.

FAQ zu Fern­wärme & Wasser

  • Ist die Bereitung von Warmwasser mit Fernwärme möglich?
    Ja, dazu ist genau wie bei einer Kesselanlage lediglich ein Warmwasserboiler notwendig.
  • Gelangt das Fernwärme-Wasser und damit der Druck der Fernwärmeleitung in die Heizkörper der angeschlossenen Gebäude?
    Nein, das Wasser der Heizungsanlage wird von dem Kreislauf der Fernwärmeversorgung mittels Wärmetauscher getrennt. Das Fernwärme-Wasser gibt so nur seine Wärme an das Heizungswasser ab, ohne direkt mit diesem in Berührung zu kommen.

FAQ zur Ab­rechnung & Mess­ung

  • Wie erfolgt die Abrechnung der Fernwärmelieferung?
    Während des laufenden Jahres werden monatliche Abschlagszahlungen erhoben, die sich nach dem Verbrauch des Vorjahres richten. Die endgültige Abrechnung erfolgt zu Beginn des Folgejahres entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch.
  • Wie wird die verbrauchte Wärmemenge gemessen?
    Jede von uns im Keller installierte Fernwärme-Übergabestation enthält einen geeichten Wärmemengenzähler. Dieser Wärmemengenzähler wird entsprechend den eichrechtlichen Vorschriften im regelmäßigen Turnus nachgeeicht und einmal jährlich zur Jahresverbrauchsermittlung abgelesen.
  • Wie wirkt die geplante Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Mie­tern und Vermietern?
    Aufgrund des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) ist die Mainzer Fernwärme ab der Jahresverbrauchsabrechnung 2023 dazu verpflichtet die mit der Fernwärme in Verbindung stehenden CO2-Emissionen auszuweisen. Dieser Verpflichtung kommen wir selbstverständlich nach. Sie finden auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung die Emissionen auf Basis des abgerechneten Verbrauchs. Daneben wird ein Preisbestandteil der Emissionskosten ausgewiesen, der nach Maßgabe des CO2KostAufG zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen ist. Wir weisen darauf hin, dass der Vermieter für die Aufteilung verantwortlich ist; durch uns ist lediglich die Verrechnungsgrundlage zu ermitteln und auszuweisen. 

FAQ zur Wart­ung der Fern­wärme-Über­gabe­station

  • Was muss ich bei der Wartung der Anlage beachten?
    Die für die Fernwärme-Übergabestation notwendigen Wartungsarbeiten werden von unserem geschulten Personal durchgeführt. Wir überprüfen und warten die Anlage ca. einmal jährlich – Sie brauchen sich nicht um die Termineinhaltung der Wartungsarbeiten kümmern.
  • Wie hoch sind die jährlichen Wartungskosten?
    Sämtliche Wartungsarbeiten an den Fernwärme-Übergabestationen werden durch unser geschultes Personal durchgeführt und sind im Grundpreis enthalten.
  • An wen wende ich mich im Falle einer Störung?
    Bei einer Störung steht Ihnen unser Team telefonisch rund um die Uhr zur Verfügung:
    06131 – 21 70 610