Veröffentlichungspflichten und energetische Kennzahlen

Veröffentlichungs- und Informationspflichten

 

§1a Abs.1 Var.1 AVB FernwärmeV

Allgemeine Versorgungsbedingungen Zu den Versorgungsbedingungen (7,89 MB, pdf)

§1a Abs.1 Var.2 AVB FernwärmeV

Preise Zu den Preisen 
  Preisgleitklauseln Zu den Preisgleitklauseln

§1a Abs.2 S.1 AVB FernwärmeV

Netzverluste 47.639 MWh (2022), dies entspricht 10,5% der Netzeinspeisung
§ 5 Abs.1, Abs.2 FFVAV Eingesetzte Energieträger im Jahr 2023

Erdgas: 24,7%
Müllverbrennung Anteil biogen: 31,6%
Müllverbrennung Anteil unvermeidbare Abwärme: 31,5%
Klärschlammverbrennung: 12,1%

In KWK*: 70,5%
Nicht KWK: 29,5%

Nicht-erneuerbar: 24,7%
Erneuerbar: 43,7%
Unvermeidbare Abwärme: 31,5%

§5 Abs.3 FFVAV Primärenergiefaktor 0,24
§9 EnSikuMaV   Informationspflichten Zu den Informationen zu Verbrauch und Einsparmöglichkeiten
§4 Abs. (4), EWSG

Informationspflichten


Zu den Informationen zum Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (70,16 KB, pdf)
§12 Abs. 4 EWPBG Allgemeine Informationen über die Entlastung Zu den Allgemeinen Informationen über die Entlastung


Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)*: Eingesetzte Energieträger im Jahr 2023

CODE  Fernwärme aus  Anteil am Gesamtenergiemix
 b 7   Biomasse (fest) mit KWK   29,4 %
 b 9  Erdgas mit KWK   23,8 %
 b 13  Biomasse (fest) ohne KWK   14,3 %
 b 15  Erdgas ohne KWK   0,9 %
  Wärme, die nicht in b 6 bis b 18 aufgeführt ist und die nach § 3 GEG oder § 3 WPG Wärme aus erneuerbaren Energien, unvermeidbare Abwärme oder dieser gleichgestellt ist  31,5 %


*Bitte beachten Sie: Im Rahmen des QNGs besteht keine Möglichkeit die KWK-Erzeugung aus dem nicht-biogenen Müllanteil explizit zu berücksichtigen. Dies führt zu einer Differenz der dargestellten KWK-Anteile.